Herausforderung E-Rechnungsverordnung

Was Unternehmen zur E-Rechnungsverordnung wissen müssen und wie Softwarelösungen bei der Umsetzung von Rechnungsstandards helfen

Seit nahezu einem Monat gilt die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes – kurz E-Rechnungsverordnung – der Bundesregierung. Damit stehen viele Unternehmen vor der Herausforderung ihre Rechnungsprozesse schnellstmöglich zu digitalisieren. Lesen Sie im Folgenden, was Rechnungssteller grundsätzlich zu den gesetzlich geforderten Standards wissen müssen und wie Softwarelösungen ihnen bei den notwendigen Veränderungen helfen können.

 

Meilenstein in Richtung Digitalisierung

 

Seit dem 27. November 2020 sind alle Unternehmer, die im Auftrag des Bundes tätig sind, verpflichtet, ihre Rechnungen elektronisch in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD zu erstellen und zu übermitteln. Dem zugrunde liegt die so genannte E-Rechnungsverordnung, die die Automatisierung im Finanz- und Rechnungswesen vorantreibt und damit ein weiterer Meilenstein auf dem Weg der Bundesregierung in Richtung Digitalisierung ist. Digitale Rechnungsprozesse helfen langfristig, Bürokratie abzubauen und so Prozesse in der öffentlichen Verwaltung und der freien Wirtschaft zu optimieren. Zunächst aber bedeutet die neue Verordnung für viele Unternehmen Veränderung. Es gilt, sich mit den neuen Standards auseinanderzusetzen, die eigenen Prozesse zu analysieren und die ideale Lösung zur Digitalisierung zu finden.

 

Was ist eine Rechnung in elektronischem Format?

 

Bislang wurden im allgemeinsprachlichen Gebrauch pdf-Dokumente, Scans von Rechnungen oder Bilder als elektronische Rechnungen bezeichnet. Dies aber war nur der Anfang elektronischer Rechnungsstellung und -verarbeitung. Die nun nach der E-Rechnungsverordnung geforderten Dokumente entsprechen bestimmten strukturierten elektronischen Formaten, die die automatische Verarbeitung des Dokuments möglich machen.

 

Was sind XRechnung, ZUGFeRD und CEN-Modell?

 

Momentan haben sich in Deutschland und Europa zwei Formate durchgesetzt: die XRechnung und ZUGFeRD. Der Datenaustauschstandard XRechnung basiert auf XML. Das hat den Vorteil, dass es unabhängig von bestimmten Technologien nutzbar und unkompliziert in bestehende IT-Systeme integrierbar ist. Die europäischen Vorgaben für das Datenmodell ergeben sich aus der Festlegung der Norm EN-16931 durch das dafür verantwortliche Europäische Komitee CEN (Comité Européen de Normalisation). Gemäß dieser Norm gilt das Format ZUGFeRD als Alternative für die XRechnung. ZUGFeRD besteht anders als die XRechnung zusätzlich zum XML aus einem pdf-Dokument, das die Rechnung visuell abbildet.

 

Übermittlung der Rechnungsdokumente

 

Mit der Verpflichtung der Unternehmer zur elektronischen Rechnungsstellung auf der einen Seite gilt auf der anderen Seite die Pflicht für öffentliche Institutionen, Rechnungen digital entgegenzunehmen und zu verarbeiten. Die Distribution und der Empfang der XML-Dateien werden nicht wie der bisherige Austausch von pdf.-Dokumenten über E-Mail oder Cloud-Dienste realisiert. Die E-Rechnungsverordnung sieht vor, dass die Übermittlung über das Verwaltungsportals des Bundes erfolgt. Mit der Registrierung aller Nutzer ist die korrekte und schnelle Zuordnung der Rechnungen gesichert und die Kommunikation mit den Rechnungsstellern möglich. Selbstverständlich unterliegt der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten der DSGVO und hat für die Bundesverwaltung hohe Priorität.

 

Crossinx und JustOn bieten E-Rechnungsstandards für Salesforce*-Nutzer

 

Um ihren Kunden weiterhin gesetzeskonforme Abrechnung mit öffentlichen Auftraggebern zu ermöglichen, unterzeichneten die Softwareunternehmen JustOn und crossinx im Oktober 2020 einen Kooperationsvertrag. Mit crossinx gewinnt der Abrechnungsspezialist JustOn einen starken Partner im Bereich E-Rechnung, dessen Digitalisierungslösung x.channel den elektronischen Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern wesentlich effizienter gestaltet. Über die Verbindung zum crossinx x.channel besteht nun für JustOn-Anwender und Salesforce-Nutzer die Möglichkeit, Rechnungen in den oben beschriebenen Rechnungsstandardards gesetzeskonform, einfach und sicher an öffentliche Auftraggeber und andere Kunden zu versenden.

*Salesforce, Salesforce Platform, Salesforce CRM und andere Nennungen gehören zu den Marken von salesforce.com, inc.

 

 

Über crossinx
Die crossinx GmbH mit Firmensitz in Frankfurt am Main wurde 2007 von CEO Marcus Laube gegründet. Sein Ziel war es, das Rechnungswesen in der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung zu revolutionieren und ein Netzwerk zu schaffen, das in der deutschsprachigen Geschäftswelt einzigartig ist. Heute ist crossinx der führende deutsche Anbieter für den digitalen Dokumentenaustausch. Über 170 Mitarbeiter arbeiten in drei Ländern daran, international über 350.000 Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre gesamten Finanz- und Bestellprozesse zu digitalisieren und die Prozesskosten der Finanzlieferkette zu senken. Die crossinx-Lösungen sind GoBD-konform zertifiziert und in über 60 Ländern steuerrechtskonform (tax compliant). Zu den Kunden von crossinx zählen Großunternehmen wie ABB, Beiersdorf, Conrad Electronic, CWS boco, Sartorius, Sixt und sowie zahlreiche mittelständische Unternehmen, die diese Lösungen auch über Serviceangebote der Banken und ERP-Hersteller beziehen, die zum crossinx-Partnernetzwerk gehören. Mehr unter www.crossinx.com

 

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Kooperation zwischen crossinx und JustOn stärkt E-Invoicing

Die Softwarepartner crossinx und JustOn bieten ab sofort E-Rechnungsstandards X-Rechnung und ZUGFeRD für Salesforce

 

Die Softwareunternehmen crossinx und JustOn unterzeichnen Partnerschaftsvertrag: Im Mittelpunkt der Kooperation steht die Verbindung des crossinx x.channels zur Rechnungssoftware JustOn Billing & Invoice Management und damit zu Salesforce CRM*. Ab sofort können JustOn-Anwender die Vorteile des E-Invoicing-Anbieters crossinx nutzen – der x.channel unterstützt den Versand elektronischer Rechnungen in den nach der E-Rechnungsverordnung gültigen Rechnungsstandards.

 

Jena, 15. Oktober 2020        JustOn, Entwickler und Anbieter von Abrechnungssoftware auf der Salesforce Platform, hat einen Partnerschaftsvertrag mit crossinx, dem Experten für E-Rechnung unterschrieben. Dank diesem Kooperationspartner erweitert JustOn erneut die E-Invoicing-Funktionen seiner Software. Über die Verbindung zum crossinx x.channel besteht nun für Salesforce-Anwender die Möglichkeit, Rechnungen in den Standards XRechnung, ZUGFeRD oder einem anderen digitalen Format gesetzeskonform, einfach und sicher an Kunden zu versenden.

Gut aufgestellt für die E-Rechnungsverordnung

 

Wichtig sind diese Funktionalitäten vor allem vor dem Hintergrund der ab 27. November 2020 in Kraft tretenden E-Rechnungsverordnung. „crossinx gerade jetzt als Kooperationspartner zu gewinnen, ist für uns ein großer Zugewinn. Die Verbindung zum x.channel stellt sicher, dass unsere Kunden ab sofort deutschland- und europaweit alle Rechnungen für öffentliche Aufträge in den geforderten Standards ausstellen und versenden können.“ betont Marko Fliege, CEO bei JustOn. „Vor allem Unternehmen, die viele öffentliche Aufträge bearbeiten, werden von diesem Service profitieren, der Rechtskonformität, nahtlose Verarbeitung und sofortige Zahlungen garantiert.“

 

Starker Partner im Bereich E-Rechnung

 

Mit crossinx gewinnt JustOn einen starken Partner, dessen Digitalisierungslösung den elektronischen Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern in den gesetzlich vorgegebenen digitalen Rechnungsformaten wesentlich effizienter gestaltet. Entsprechend positiv sieht auch Marco Coriand – Director Channel Sales bei der crossinx GmbH – die zukünftige Zusammenarbeit: „Wir freuen uns, in der Kooperation mit JustOn den Anwendern von Salesforce CRM nun rechtzeitig zum wichtigen Termin im November unsere unkomplizierte, gesetzeskonforme und preislich transparente sowie günstige Lösung anbieten zu können.“

*Salesforce, Salesforce Platform, Salesforce CRM und andere Nennungen gehören zu den Marken von salesforce.com, inc.

 

Über crossinx

Die crossinx GmbH mit Firmensitz in Frankfurt am Main wurde 2007 von CEO Marcus Laube gegründet. Sein Ziel war es, das Rechnungswesen in der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung zu revolutionieren und ein Netzwerk zu schaffen, das in der deutschsprachigen Geschäftswelt einzigartig ist. Heute ist crossinx der führende deutsche Anbieter für den digitalen Dokumentenaustausch. Über 170 Mitarbeiter arbeiten in drei Ländern daran, international über 350.000 Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre gesamten Finanz- und Bestellprozesse zu digitalisieren und die Prozesskosten der Finanzlieferkette zu senken. Die crossinx-Lösungen sind GoBD-konform zertifiziert und in über 60 Ländern steuerrechtskonform (tax compliant). Zu den Kunden von crossinx zählen Großunternehmen wie ABB, Beiersdorf, Conrad Electronic, CWS boco, Sartorius, Sixt und sowie zahlreiche mittelständische Unternehmen, die diese Lösungen auch über Serviceangebote der Banken und ERP-Hersteller beziehen, die zum crossinx-Partnernetzwerk gehören. Mehr unter www.crossinx.com

 

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Vier-Tage-Woche: JustOn stellt Arbeitszeitmodell im MDR-Talk „Fakt ist…“ vor

Die Vier-Tage-Woche in der Diskussion

 Im Jenaer Softwareunternehmen ist jeder zweite Freitag frei. Die Einführung der 14-tägigen Vier-Tage-Woche wurde durch ein Psychologenteam der Erfurter Universität wissenschaftlich begleitet. Die Projektleiterin Dr. Christine Johannes und JustOn-Geschäftsführer Marko Fliege stellen heute Abend 22:10 Uhr im Polit-Talk „Fakt ist …“ zum Thema „Vier-Tage-Woche – Zwangsteilzeit oder Lebensqualität?“ ihre Erfahrungen mit diesem Arbeitszeitmodell und erste Untersuchungsergebnisse vor.

 

Jena, 28. September 2020    Die Vier-Tage-Woche steht im Mittelpunkt der aktuellen Sendung „Fakt ist …“, die mit der provokanten Frage „Vier-Tage-Woche – Zwangsteilzeit oder Lebensqualität?“ das Arbeitszeitmodell diskutieren möchte. Mit dabei ist Marko Fliege, Geschäftsführer des Jenaer Softwareunternehmen JustOn, in dem seit Oktober 2019 jeder zweite Freitag frei ist. Ebenfalls Gast in der Sendung wird Dr. Christine Johannes von der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Erfurter Universität sein, die die Einführung des Arbeitszeitmodells bei JustOn mit ihrer Forschungsgruppe wissenschaftlich begleitete. „Wir sind stolz, die Erfahrungen, die wir mit der Vier-Tage-Woche machen, im MDR zu präsentieren und mit anderen Gästen und interessierten Bürgern zu diskutieren. Die Sendung bietet uns außerdem die gute Gelegenheit erste Einblicke in die Untersuchungsergebnisse der Universität Erfurt zu geben“, freut sich Fliege.

 

Wissenschaftliche Begleitung bei der Einführung der Vier-Tage-Woche

 

Die vierzehntägige Vier-Tage-Woche bei JustOn wurde im März 2020 nach einer halbjährigen Testphase beibehalten und geht damit in dieser Woche in ihr zweites Jahr. Grund für die Weiterführung waren zunächst die Veränderungen, die das Team subjektiv wahrnahm: Die Mitarbeitenden lobten die bessere Stimmung, bemerkten eine höhere Konzentrationsfähigkeit und bessere Erholung. Sie erlebten sich motivierter, engagierter und sind dankbar. Nun liegen zu diesen ganz persönlichen Erfahrungen auch Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung vor, von denen Fliege überzeugt ist: „Uns war von Anfang an wichtig, ein neues Arbeitszeitmodell nicht nur einzuführen, sondern auch dessen Wirkung zu hinterfragen und es damit zu evaluieren.“

 

Untersuchungsergebnisse zum Wechsel des Arbeitszeitmodells

 

In zwei Erhebungswellen vor und nach dem Wechsel des Arbeitszeitmodells befragte das Psychologenteam um Dr. Christine Johannes das JustOn-Team. Über einen Methodenmix aus Fragebögen, Tagebuchstudien und persönlichen Interviews wurden Daten erhoben, auswertend verglichen und den Werten einer Vergleichsgruppe gegenüber gestellt. Dabei ging es den Forschern unter anderem um Aspekte wie Work-Life Balance, Einsatzfreude, Zufriedenheit und Belastung. Die Fragen „Welche Auswirkungen hat die Vier-Tage-Woche auf die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsgestaltung?“ „Wie verändert sich das Privatleben?“ und „Wie nutzen die Mitarbeitenden den freien Freitag“ standen dabei im Vordergrund. Antworten auf diese Fragen, aber auch Herausforderungen, die sich bei der Einführung der Vier-Tage-Woche ergeben, werden als Untersuchungsergebnisse zu den Diskussionen in der Sendung beitragen. Einschalten lohnt sich.

Mehr Informationen auf der Seite der Sendung und unter:  www.juston.com

 

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Mehrwertsteuersenkung und automatische Abrechnung mit JustOn

Aktuelles Release von JustOn Billing & Invoice Management erleichtert Umgang mit temporärer Mehrwertsteuersenkung

Ab sofort ist die neue Version der Rechnungssoftware JustOn Billing & Invoice Management erhältlich. Sie bietet Anwendern alle wichtigen Funktionen, um die am 12. Juni 2020 durch die Bundesregierung beschlossene temporäre Mehrwertsteuersenkung in der automatisierten Abrechnung korrekt umzusetzen. Das aktuelle Release unterstützt Unternehmen, die damit verbundenen Herausforderungen mit Hilfe digitaler Abrechnungs- und Buchhaltungsprozesse bestmöglich zu meistern.

 

Jena, 25. Juni 2020    Ab dem heutigen Tag ist die aktuelle Version der Software JustOn Billing & Invoice Management erhältlich, die es Unternehmen ermöglicht, ihre Produkte und Dienstleistungen automatisch mit gesenkten Mehrwertsteuersätzen abzurechnen. „Pünktlich stellen wir unseren Kunden eine Lösung bereit, die den Umgang mit der temporären Mehrwertsteueränderung erleichtert“, freut sich JustOn-CEO Marko Fliege und ergänzt: „Mit dem Release können wir ein wenig dazu beitragen, den Mehraufwand, den die neue Gesetzeslage für Unternehmen mit sich bringt, zu minimieren.“

Mehrwertsteuersenkung

Hintergrund der Mehrwertsteuersenkung: zweites Corona-Steuerhilfegesetz

 

Hintergrund ist das am 12. Juni 2020 verabschiedete Zwei­te Ge­setz zur Um­set­zung steu­er­li­cher Hilfs­maß­nah­men zur Be­wäl­ti­gung der Co­ro­na-Kri­se, gemäß dem unter anderem die Mehrwertsteuersätze in Deutschland von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt werden. Selbstverständlich hat diese vorerst vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 befristete Maßnahme Auswirkungen auf die automatisierte Rechnungslegung und Buchhaltung. Um diese möglichst gering zu halten, stellt der Softwareanbieter JustOn seinen Kunden einige neue Funktionen zur Verfügung. 

 

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

 

Die neuen Funktionen in JustOn Billing & Invoice Management orientieren sich an der nach wie vor gültigen Regel, dass sich die zu berechnende Umsatzsteuer nach Leistungszeitpunkten, Leistungszeiträumen oder Leistungsarten richtet. Unter dieser Prämisse grenzt die aktualisierte Software-Version automatisch Leistungszeiträume oder Leistungsarten voneinander ab und weist ihnen die im System hinterlegten gültigen Steuersätze zu. Auf diesem Weg berücksichtigt die aktuelle Version von JustOn Billing & Invoice Management zeitliche Übergänge und unterschiedliche Leistungsarten, sodass Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen mit dem jeweils korrekten Mehrwertsteuersatz abrechnen können. Weitere Informationen finden alle Anwender wie immer in den aktuellen Release Notes und der Dokumentation.

 

Manuelle Anpassung bei komplexen Preismodellen

  

Die Systeme vieler JustOn-Nutzer werden über das Release unkompliziert und schnell an die Gesetzesänderungen angepasst. Da sich JustOn Billing & Invoice Management besonders gut für die Abrechnung komplexer Preismodelle eignet, bedeutet die Steuersenkung bei einigen Anwendern allerdings etwas mehr Aufwand. Je nach individueller Konfiguration werden manuelle Anpassungen notwendig, für die das Support-Team – das zu diesem Zweck personell aufgestockt wurde – den Kunden zur Seite steht. Gerade die Übergangsmonate Juni/Juli 2020 und Dezember 2020/Januar 2021 verlangen auch von JustOn-Kunden einen erhöhten Prüfungsaufwand.

 

Mit dem JustOn-Push-Upgrade auf der sicheren Seite

 

Um JustOn-Kunden den Upgrade-Prozess generell zu erleichtern, bietet das Subscriber Happiness Team des Unternehmens Push-Upgrades an. Diese automatischen Softwareaktualisierungen haben den Vorteil, immer auf die neueste Version der Anwendung zuzugreifen und dadurch potenzielle Risiken veralteter Software-Versionen zu minimieren. Im speziellen Fall der Mehrwertsteuersenkung erhalten diese Kunden zeitnah die aktuelle Version der Abrechnungslösung. Aus Sicht von JustOn könnte die aktuelle Änderung der Gesetzeslage eine gute Gelegenheit sein, auf die automatisierte Update-Möglichkeit umzusteigen.

 

Bei JustOn zur Mehrwertsteuersenkung immer aktuell informiert

 

Darüber hinaus bietet JustOn Kunden, Partnern und Interessenten die Möglichkeit, sich im Artikel Temporäre Mehrwertsteueränderung der Dokumentation detaillierter zum Thema zu informieren. Dieser Artikel wird permanent aktualisiert und um neue oder präzisere Informationen ergänzt, sobald diese bekannt sind.

 

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Elektromobilität stärken: Elektrofahrzeuge parken, laden und direkt abrechnen

Thüringer Verbundprojekt zur Stärkung von Elektromobilität geht ins zweite Jahr

 

Seit einem Jahr entwickeln fünf starke Thüringer Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft gemeinsam ein innovatives Geschäfts- und Servicemodell zur Optimierung und Abrechnung von Ladevorgängen in öffentlichen Parkhäusern. Aktuell arbeiten das Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung (IOSB), das Fachgebiet Energieeinsatzoptimierung der TU Ilmenau, die JustOn GmbH, die EFR GmbH und die Flughafen Erfurt GmbH in der dritten Projektphase. Gefördert wird das Vorhaben vom Freistaat Thüringen und kofinanziert durch Mittel der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

 

Jena, 12.03.2020          Elektroautos parken und gleichzeitig laden ist in Deutschland längst möglich. Dennoch sind Ladestationen rar gesät, was der Anzahl der bislang in Deutschland zugelassenen rund 200.000 E-Autos entspricht. Diese Zahl wird schnell wachsen und damit die Notwendigkeit, zum Beispiel Parkhäuser umfassend mit Ladesäulen auszustatten. Hardwaretechnisch ist dies längst möglich. Welche Funktionen aber muss ein Softwaresystem bieten, um Fahrzeuge effektiv zu laden, Ladeprozesse automatisch abzurechnen und Stromnetze während der Stoßzeiten nicht völlig zu überlasten?

 

Effektives Lastenmanagement und digitale Abrechnung von Ladeprozessen

 

„Wenn Ladevorgänge intelligent verteilt werden, besteht weder die Gefahr, dass das Stromnetz überlastet wird, noch die Notwendigkeit es auszubauen“, behauptet Marko Fliege, CEO der JustOn GmbH und damit einer der Partner im Thüringer Verbundprojekt, das seit Januar 2019 ein innovatives Geschäfts- und Servicemodell für virtuelle Parkhausspeicher entwickelt. Neben JustOn, denen die Projektaufgabe zukommt, eine Abrechnungsplattform zu entwickeln, die die Nutzer und Betreiber von virtuellen Parkhausspeichern einbindet, sind vier andere Partner aus Forschung und Wirtschaft im Boot. Die EFR GmbH zeichnet für die Hardware in Form von Ladesäulen verantwortlich. Das Fachgebiet Energieeinsatzoptimierung der TU Ilmenau entwickelt in enger Zusammenarbeit mit dem Institutsteil Angewandte Systemtechnik (AST) des Fraunhofer IOSB ein System zur Optimierung des Last-Managements, das eine ideale Auslastung ermöglicht und so Überlastungen ausschließt. Der Parkhausbetreiber Flughafen Erfurt GmbH stellt die Liegenschaft zur Verfügung und bietet zukünftig potenzielle Nutzer.

Flexibilisierung von Ladevorgängen als Grundkonzept

 

Die Grundidee dabei ist die Flexibilisierung von Ladevorgängen. Nicht alle parkenden Fahrzeuge müssen zum selben Zeitpunkt geladen oder über gleich lange Zeiträume geladen werden. Unter der Prämisse, dass es Kurzzeitparker und Langzeitparker gibt, einige in der Nacht und andere am Tag tagsüber parken, können über eine intelligente Verteilung langsame Ladezeiten, Ladespitzen und Überlastungen vermieden werden. Unterschiedliche Preismodelle schaffen Anreize für Fahrzeughalter, nicht während der Stoßzeiten zu laden. Über die zu entwickelnde Applikation lassen sich Ladevorgänge für Nutzer und Betreiber ideal planen und zu verschiedenen Preisen abrechnen.

 

Erfolgreicher Abschluss der Analyse- und Konzeptionsphase

 

Bis zum September 2019 wurden die ersten beiden Arbeitspakete – Analyse und Konzeption – erfolgreich abgeschlossen, so dass sich die Projektgruppe aktuell in der Implementierungsphase befindet.  Das heißt, in den ersten Arbeitspaketen wurden unter anderem rechtliche Rahmenbedingungen analysiert, technische Anforderungen bestimmt, bereits bestehende technische Lösungen untersucht und daraus Systemlösungen abgeleitet. Geklärt wurden neben Möglichkeiten zur Installation von Testanlagen und Ladesäulen, steuerrechtliche Anforderungen, Eichrechtskonformität und die Kompatibilität von Software und Hardware. Ergebnis dieser Phase ist ein Systemkonzept, dass die Lösung mit allen Leistungs- und Entwicklungsanforderungen, mögliche Einflussfaktoren sowie deren wirtschaftliche Wirkung beschreibt.

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Weniger Arbeitszeit – gleiches Gehalt: Wenn der Chef große Geschenke macht

Freiday: Im Thüringer Softwareunternehmen JustOn ist jeder zweite Freitag frei

 

Jena, 25.09.2019           Ab dem 1. Oktober 2019 bleiben die Büros bei JustOn jeden zweiten Freitag leer.  Marko Fliege, Geschäftsführer des Jenaer Softwareunternehmens, schenkt seinen Angestellten zwei Tage pro Monat. Durchschnittlich arbeiten die JustOn-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann nur noch 36 Stunden in der Woche, werden aber für 40 bezahlt. Ein solcher Schritt ist für ein Unternehmen dieser Größe eine Herausforderung, die Mut und viel Vertrauen in die Belegschaft voraussetzt.

 

Ein großer Schritt in Richtung New Work

 

Daher hat sich Marko Fliege vor seiner Entscheidung eingehend mit New-Work-Konzepten auseinandergesetzt. Und er ist davon überzeugt: „Diese Veränderung wird sich auf vielen Ebenen positiv auf JustOn auswirken. Wir arbeiten bereits seit einigen Jahren mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und haben nur gute Erfahrungen gemacht. Unser Team fühlt sich dadurch freier und motivierter.“ Mit Einführung der freien Freitage erwartet der Unternehmer eine weitere Steigerung der Motivation und Kreativität. Er geht außerdem davon aus, dass Arbeitsprozesse wesentlicher effizienter gestaltet werden. „Und ich bin sicher, dass wir mit diesem besonderen Arbeitszeitmodell auch neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen“, fügt Fliege an.

Wissenschaftliche Begleitung durch Universität Erfurt

 

Wissenschaftlich begleitet wird der Prozess durch ein Psychologen-Team der Universität Erfurt, koordiniert von der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Dr. Christine Johannes: „Wir freuen uns sehr, JustOn auf diesem neuen Weg unterstützen zu dürfen. Dabei interessiert uns, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre aktuelle Arbeitssituation wahrnehmen und ob sich diese Wahrnehmung verändert. Zudem möchten wir die Auswirkungen der Reduktion auf die Strukturierung der Arbeitszeit und das alltägliche Erleben der Arbeit genauer verfolgen.“ Über Fragebögen, Tagebuchstudien und persönliche Interviews bringen die einzelnen Angestellten ihre ganz individuelle Wahrnehmung in die Untersuchung ein.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JustOn GmbH selbst sind schon gespannt, wie sich die Veränderung auf ihre Arbeit, ihr Arbeitserleben und ihre freie Zeit auswirken wird.

 

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Zehn gute Taten für zehn gute Jahre JustOn

JustOn engagiert sich für drüsigen Klappertopf, Wendehals und Mopsfledermaus

 

Jena, 4. Juni 2019     Pünktlich zu den Aktionstagen für Nachhaltigkeit unterstützt das Jenaer Softwareunternehmen JustOn die bundesweite Spendenaktion des NABU, mit der das Naturparadies am „Windknollen“ in Cospeda (Stadtteil von Jena) dauerhaft geschützt werden soll. Diese Spende ist Teil einer Reihe von zehn guten Taten, die die Firma bis zum zehnten Geburtstag im Februar 2020 tun möchte. Den Auftakt bildet Aktion 1: Zehn Ar Natur schützen.

 

„Es ist für mich als Unternehmer selbstverständlich, dass wir uns nach dem Motto „Think global, act local“ gerade hier vor Ort engagieren. Nachhaltigkeit ist ein wichtiger Baustein unserer Firmenphilosophie. So wollen wir sowohl innerhalb der Firma zum Umdenken anregen als auch nach außen wirksam werden“, betont JustOn-Geschäftsführer Marko Fliege.

 

Vom seit 2018 zum Verkauf stehenden 159 Hektar Land des ehemaligen Militärgebiets „Windknollen“ konnten bereits 56 Hektar durch den NABU erworben werden.Bis 2021 soll auch die restliche Fläche so dauerhaft gesichert werden. Das Naturparadies bietet eine einzigartige Vielfalt: Hier haben sich nicht nur seltene Pflanzen, wie drüsiger Klappertopf und Frauenschuh oder Feldvögel, wie Heidelerche und Wendehals sondern auch Insekten, wie Wildbiene oder Himmelblauer Bläuling angesiedelt. Nicht zu vergessen sind die stark gefährdete Mopsfledermaus und zahlreiche einheimische Molcharten, die in den zahlreichen Bodensenken leben.

 

Mit seiner Spende möchte JustOn auch andere Unternehmen anregen, das wertvolle Projekt des NABU zu unterstützen.

 

Spenden auch Sie: https://naturerbe.nabu.de/spenden-und-helfen/spenden/24650.html
Weitere Informationen zu JustOn unter www. www.juston.com.

 

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